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Zentraler Nachschreibetermin für versäumte Lernerfolgskontrollen

Wichtige Informationen für Erziehungsberechtigte

Wie Sie wissen, ist das Schreiben von Klassenarbeiten in jeder Klassenstufe notwendig, um Auskunft über den Lernerfolg zu erhalten. Die dafür notwendigen Arbeiten werden den Schülern von den Lehrern eine Woche zuvor angekündigt. Fehlen zu einem dieser Termine jedoch Schüler – so ist es für den Fachlehrer grundsätzlich schwierig, eine Klassenarbeit zeitnah nachschreiben zu lassen, da sie zum einen beaufsichtigt und zum anderen der Unterrichtsbetrieb nach der Klassenarbeit fortgeführt werden muss. Aus diesem Grund hat die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen, einen festen wöchentlichen Nachschreibetermin festzulegen, der von jeweils einer Lehrkraft beaufsichtigt wird und der den regulären Unterrichtsbetrieb nicht beeinträchtigt.

Dieser zentrale Termin ist freitags, um 14:00 Uhr angedacht. Aus den oben beschriebenen organisatorischen Gründen ist dieser Nachschreibetermin für alle Schüler verpflichtend, die eine Klassenarbeit versäumt haben. Es gilt ebenso für jede verpasste Klassenarbeit, dass der Schüler/die Schülerin grundsätzlich selbstständig und ohne weitere Aufforderung am Freitag nach dem regulären Klassenarbeitstermin kurz vor 13:50 Uhr im Zimmer 1.12 erscheint. Selbstverständlich teilen die Fachlehrer dem Schüler/der Schülerin im Vorfeld mit, dass er/sie die verpasste Klassenarbeit nachholen muss. Diese weitere Erinnerung durch den Fachlehrer ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie auch den folgenden wichtigen Hinweis: Ein vom Freitagmittag abweichender Nachschreibetermin ist zwar grundsätzlich in Absprache mit dem Fachlehrer möglich, ein Anspruch darauf seitens des Schülers oder der Erziehungsberechtigten besteht allerdings nicht.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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– Die Schulleitung –