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Hausordnung

der Andert – Oberschule Ebersbach-Neugersdorf

 

I. Allgemeine Grundsätze

 

1. Wir bemühen uns um eine freundliche, aufgeschlossene und von gegenseitiger Achtung durchdrungene Atmosphäre und lehnen jegliche Gewalt ab.

 

2. Keiner hat das Recht, andere auszulachen, zu beschimpfen, zu schlagen oder auf andere Weise zu verletzen. Bei Konflikten wird weder körperliche noch verbale Gewalt angewendet.

 

3. Das Verwenden von rechtsextremistischen Symbolen sowie entsprechende Äußerungen sind verfassungswidrig und strafbar, daher im gesamten Schulbereich untersagt. Auch das Tragen von Kleidungsstücken mit beleidigenden Schriftzügen wird bei uns nicht geduldet.

 

4. Wir gehen sorgsam mit Materialien und Einrichtungsgegenständen um. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder gar Zerstörung wird derjenige zu gemeinnütziger Arbeit oder zum Ersatz verpflichtet.

 

5. Jeder Unfall sowie Beschädigungen an Gebäuden oder Einrichtungsgegenständen sind sofort einem Lehrer, bzw. dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.

 

6.Alle sind für die Sauberkeit der Schule mitverantwortlich. Wir halten unser gesamtes Schulgebäude und –gelände sauber und erwarten dies von allen Schülern.

 

7.Anordnungen der an unserer Schule tätigen Erwachsenen sind zu befolgen. Die Schüleraufsicht unterstützt die Lehrkräfte bei der Pausenaufsicht. Deshalb ist auch ihren Anweisungen Folge zu leisten.

 

8. Besucher unserer Schule melden sich bitte im Sekretariat an.

 

9.Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, lassen wir zu Hause. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

10. Der Gebrauch von elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien (Handys, Smartphones etc.) ist während der Unterrichtszeit von 7:00 Uhr bis 13:40 Uhr und in den Pausen nicht gestattet.

 

Sollte ein derartiges Gerät trotzdem benutzt werden, wird es von der Lehrkraft eingezogen. Die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsschluss des Schülers durch die Lehrkraft, die das Handy eingezogen hat bzw. durch einen von dieser Lehrkraft beauftragten Vertreter.

 

 

II. Ordnung vor dem Unterricht

 

1. Einlass für die Schüler ist 7:00 Uhr.

 

2. Die aufsichtführenden Lehrer regeln den Einlass der Schüler. Schüler, die zu spät kommen, melden sich über die Rufanlage im Sekretariat an.

 

3. Die aufsichtführenden Lehrer sind für ihre Etage verantwortlich.

 

4. Die Oberbekleidung wird an der Garderobe bzw. in den Schließfächern aufbewahrt.

 

5. Zwei Minuten vor Stundenbeginn wird vorgeklingelt und die Schüler begeben sich auf die Plätze. Die Arbeitsmaterialien liegen bereit.

 

6. Bei Nachmittagsunterricht und außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist jeder Lehrer bzw. AG-Leiter gleichzeitig Aufsichtsführender und für das Öffnen und Schließen der Schule, der Sporthalle verantwortlich. Auch auf das Löschen des Lichts und das Verschließen der Fenster ist zu achten.

 

7. Unberechtigter Aufenthalt im Schulgebäude und Schulgelände ist nicht gestattet.

Nach Beendigung des Unterrichtes/ der Nachmittagsveranstaltungen ist das Schulgelände

zu verlassen.

 

8. Auf dem gesamten Schulgelände gilt RAUCHVERBOT einschließlich auf den

anliegenden Straßenseiten.

 

9. Den Schülern ist das Mitbringen von Tabakwaren, Feuerzeugen, Drogen, Alkohol

gefährlichen Gegenständen (Taschenmesser, Laserpointer usw.) nicht gestattet.

 

 

III. Ordnung im Unterricht

 

1. Der Unterricht wird mit Ruhe und Ordnung begonnen und geschlossen. Beim Betreten und

Verlassen eines Raumes achten wir auf dessen Sauberkeit und Ordnung.

 

2. Das Wechseln von Unterrichtsräumen geschieht geschlossen am Beginn der Pause.

 

3. Für Geräte- und Unterrichtsmittelholen sind die Lehrmittelschüler verantwortlich. Diese dürfen unter Aufsicht die Lehrmittelzimmer und Vorbereitungsräume betreten. Die Lehrmittelschüler benennt der jeweilige Fachlehrer im Einverständnis mit dem Klassenleiter. Die Klassenleiter überwachen die richtige Verteilung aller Aufgaben unter den Schülern.

 

4. Jeder Schüler ist für seinen Platz verantwortlich; verunreinigte und defekte Bänke und Stühle sind dem Fachlehrer sofort zu melden.

 

 

IV. Pausenordnung

 

1. Zeiten:

 

  • 1. Stunde 7.20 - 8.05 Uhr
  • Pause 8.05 - 8.15 Uhr
  • 2. Stunde 8.15 - 9.00 Uhr
  • Pause 9.00 - 9.10 Uhr
  • 3. Stunde 9.10 - 9.55 Uhr
  • Pause 9.55 - 10.15 Uhr
  • 4. Stunde 10.15 - 11.00 Uhr
  • Pause 11.00 - 11.10 Uhr
  • 5. Stunde 11.10 - 11.55 Uhr
  • Pause 11.55 - 12.05 Uhr
  • 6. Stunde 12.05 - 12.50 Uhr
  • Pause 12.50 - 12.55 Uhr
  • 7. Stunde 12.55 - 13.40 Uhr
  • Pause 13.40 - 14.00 Uhr
  • 8. Stunde 13.55 - 14.40 Uhr
  • Pause 14.40 - 14.45 Uhr
  • 9. Stunde 14.45 - 15.30 Uhr
  • Pause 15.30 – 15.35 Uhr
  • 10. Stunde 15.35 – 16.20 Uhr

 

2. Bei schlechtem Wetter wird die Hofpause abgeklingelt. Die verantwortlichen Lehrer führen die Hofaufsicht durch. Für die Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) ist die Hofpause Pflicht, allen Schülern wird empfohlen, die Hofpause zu nutzen.

 

3. Im gesamten Schulgebäude vermeiden wir jeglichen Lärm und das Rennen. Treppen sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Bei kameradschaftlichem und ruhigem Verhalten kann sich vor den jeweiligen Unterrichtsräumen aufgehalten werden. Bei Nichteinhaltung entscheidet die Aufsicht über den Verbleib.

 

4. In den Pausen darf aus versicherungsrechtlichen Gründen das Schulgelände nicht verlassen werden.

 

 

V. Pflichten der Ordner

 

Der Ordnungsdienst der Klasse übernimmt folgende Aufgaben:

 

1. Säubern der Tafeln nach Stunden- bzw. Unterrichtsende. Schäden am Mobiliar und grobe Verunreinigungen melden. Die Bereitschaft der Klasse zum Unterricht und abwesende Schüler dem Fachlehrer zu melden.

 

2. Ist ein Lehrer 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, so informiert der Klassensprecher die Schulleitung bzw. das Sekretariat. In der Zwischenzeit hält sich die Klasse im Zimmer auf.

 

3. Die jeweils letzte Klasse stellt die Stühle hoch, sorgt dafür, dass alle Fenster geschlossen sind, das Licht gelöscht wurde und verlässt das Zimmer in sauberem Zustand. Wenn notwendig, wird das Zimmer gekehrt.

 

Die Hausordnung tritt lt. Beschluss der Schulkonferenz am 22.02.2016 in Kraft.

 

Ebersbach, den 02.02.2016

 

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