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Sportordnung

31.08.2023

Andert-OS Ebersbach-Neugersdorf Fachschaft Sport

Ebersbach-Neugersdorf, 15.08.2023

 

Belehrung  zur Teilnahme am  Sportunterricht

 

Um Unfallgefahren im Sportunterricht auszuschließen, um die Anforderungen zur Fürsorge- und Aufsichtspflicht umfassend zu verwirklichen und um den hygienischen Ansprüchen gerecht zu werden, gelten beim Schulsport an unserer Einrichtung folgende Festlegungen:

 

1. Es gilt die Hausordnung der Andert-OS Ebersbach-Neugersdorf.

 

2. Die Turnhallen dürfen nur nach Genehmigung durch den Sportlehrer betreten werden.

 

3. Der Unterrichtsbereich darf nicht unerlaubt verlassen werden.

 

4. Sportbekleidung

  • entsprechend lernbereichsspezifische Sportbekleidung für den Unterricht im Hallenbereich und im Freien

5. Sportschuhe

  • eigens für den Unterricht geeignete, saubere Sportschuhe (keine Straßenschuhe/Alltagsschuhe)
  • abriebfeste Sohle

6. Schmuck/lockere Zahnspangen

Laut der Verwaltungsvorschrift des SMK (Staatsministeriums für Kultus) „Sicherer Schulsport“(2017), ist jegliche Art von Schmuck, Uhren, Schlüsseln und Gürteln, Armbänder... vor dem Sportunterricht ausnahmslos abzulegen.

  • alle gefährdenden Gegenstände vom Körper sind ausnahmslos zu entfernen
  • erheblich verlängerte Fingernägel sind nicht gestattet

Bei Zuwiderhandlung wird die/der SchülerIn von einer aktiven Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen. Im Zuge einer Leistungskontrolle wird für nichterbrachte Leistungen die Note 6 erteilt.

7. Vergessene Sportsachen 

  • Teilnahme am Unterricht nur in Sportkleidung
  • SchülerIn kann als HelferIn im Sportunterricht eingebunden werden
  • altersgerechten Wartungs- bzw. Reinigungsarbeiten an Unterrichtsanlagen und -geräten
  • abschreiben fachspezifischer bzw. disziplinarischer Texte

8. Vergessene Sportsachen – Leistungsbewertung

  • Leistungskontrollen zu diesem Zeitpunkt werden mit der Note 6 bewertet
  • Leistungskontrollen können durch Nachfrage der SchülerIn, je nach Möglichkeit, wiederholt werden.
  • die erteilte Note 6 kann mit der Note der nachgeholten Leistungskontrolle verrechnet werden

9. Menstruation

  • ist kein Grund nicht am Sportunterricht teilzunehmen
  • In Absprache mit der Lehrkraft kann auf bestimmte Belastungen verzichtet werden.

10. Sportbefreiungen 

  • stellen sorgeberechtigte Personen einen Sportbefreiungsantrag muss zur Sportstunde die Sportkleidung mitgeführt werden
  • Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer.
  • Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
  • Sportbefreiungen müssen persönlich beim Sportlehrer abgegeben werden.
  • Ärztliche Atteste (Befreiungen über mehr als eine Woche) müssen vom behandelnden Arzt ausgestellt werden.

11. Atteste

  • Ganzjahresatteste und Teilsportbefreiungen sowie Sportbefreiungen/Atteste mit einer Laufzeit ab 4 Wochen müssen vom Jugendärztlichen Dienst in Löbau Herr Dr. med. Thomas Vahl, Georgewitzer Straße 58 bestätigt werden.
  • Langfristige ärztliche Atteste sind bis spätestens zu Beginn der Herbstferien beim Sportlehrer abzugeben. – bis Vorlage eines Attests werden nicht erbrachte Leistungen bewertet
  • Die Entscheidung, ob bei einem Teilattest im laufenden Schuljahr eine Zensierung im Unterricht erfolgt, fällt der verantwortliche Sportlehrer.

12. Sporttage/sportbetonte Tage

Sollte an diesen Tagen eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, ist dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.

13. Verletzungen

  • Unfälle während des Unterrichts sind sofort dem Sportlehrer zu melden
  • Sollte sich nach dem Unterricht ein Arztbesuch als notwendig erweisen ist am folgenden Schultag im Sekretariat eine Unfallmeldung anzuzeigen.

14. Schulweg

Der angewiesene Schulweg ist unbedingt einzuhalten. Bei Verlassen des Schulwegs übernimmt der GUV keinen Versicherungsschutz.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fachschaft Sport   

Frau Mühlbach und Frau Köhler 

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